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Anmeldung | Teilnahmebedingungen

 

 

 

Die Enthaftungserklärung/Einverständniserklärung steht hier als Download (PDF) zur Verfügung.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen - Enthaftungserklärung

 

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (Xdream Sports & Events GmbH, Steinheimer Vorstadt 34-36, D-63456 Hanau-Steinheim, Geschäftsführer: Kai Walter, Handelsregister Amtsgericht Hanau HRB 7160, USt. - Id- Nr.: DE 219106550, Telefon +49 (0) 6181 – 428560, Fax +49 (0) 6181 – 4285670, info@ironman.de) zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer(n). Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Sicherheitsmaßnahmen

1) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören (bspw. durch Alkoholkonsum) oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder von Dritten gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden/Mannschaft von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

2) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

 

§ 3 Anmeldung – Enthaftungserklärung – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

1) Die Enthaftungserklärung muss schriftlich auf dem bei der Online- Anmeldung und in der Bestätigungsemail (per Link) zur Verfügung gestellten PDF „Anmeldung - Enthaftungserklärung“ erfolgen. Das Formular muss am Renntag um 8:00 Uhr bei der Rennleitung beim Race Briefing abgegeben werden. Die Teilnahmeberechtigung besteht erst dann, wenn

- die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ist,
- das vollständig ausgefüllte Formular Enthaftungserklärung – Anmeldung abgegeben wurde,
- der Veranstalter die Anmeldung bestätigt hat.

2) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping, Alkohol, Medikamente) an den Start geht.

3) Sollte ein angemeldetes Team - aus welchen Gründen auch immer - an der Regatta nicht teilnehmen können, ist dies dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr besteht nicht. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

4) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

5) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Cups oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

§ 4 Haftungsausschluss/Minderjährige

1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erfolgen oder diese abgesagt werden, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Jeder Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, 100 m in leichter Sportbekleidung schwimmen kann und dass kein medizinischer Grund vorliegt, der einer Teilnahme an der Veranstaltung entgegen steht.

4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

5) Für Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gesondert eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung abzugeben.

 

§ 5 Bild und Tonrechte

Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Firmen oder den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, broadcast, telecast, podcast, webcast, Aufnahmen, Film, Werbung, Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichten. Klargestellt wird, dass die Bild- und Tonrechte der Veranstaltung ausschließlich beim Veranstalter liegen.

 

§ 6 Datenerhebung und – Datenverwertung

1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung wird in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck eingewilligt.

2) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, an ggf. einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

3) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung wird in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck eingewilligt.

 

§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er/Mannschaft von der Wertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

 

§ 8 Unwirksamkeitsklausel/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.

2) Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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